Unfallschaden? Kein Problem!!! Wir reparieren Fachgerecht und nach Herstellervorgabe und stellen Ihnen für die Reparaturdauer einen kostenlosen Ersatzwagen* und begleiten Sie ggf. durch einen Anwalt.
Nach einem Unfall kommen auf den Fahrzeughalter zahlreiche Themen zu, wie die Frage nach der Unfallinstandsetzung des Autos. Solange kein Totalschaden vorliegt, kann ein Auto wieder repariert werden. Wenn das Organisatorische mit Polizei, Versicherung, Gutachter und Werkstatt abgesprochen ist, geht es an die Unfallreparatur des Unfallautos. Ziel der Unfallinstandsetzung ist es, den ursprünglichen Zustand der Technik und der Karosserie wiederherzustellen, so dass das Auto nach der Instandsetzung wieder ohne Einschränkungen fahrtüchtig ist.
*Nur bei Eigenverschuldeten Unfall
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